Einreichung einer Stellungnahme zu der prozessualen Frage der Verfahrensbeteiligung eines Gliedstaates in einem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EGV vor dem EuGH.
Am gestrigen Montag, den 19.05.2008, lief eine durch den Kanzler des EuInGH gestellte Frist zur Stellungnahme im Rahmen des anhängigen Verfahrens C-18/08 zu der prozessualen Frage der Verfahrensbeteiligung eines Gliedstaates an einem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EGV vor dem EuGH ab. Auch der Freistaat Bayern hat als Betroffener einen entsprechenden Schriftsatz eingereicht. Aus der Sicht des Freistaates Bayern ist es nicht nachvollziehbar, warum Gliedstaaten eines föderal organisierten Mitgliedstaates im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EGV keine eigene Äußerungsmöglichkeit zusteht. Diese Landesblindheit des europäischen Prozessrechts erscheint angesichts der vielfältigen, im EGV vorgesehenen, Beteiligungsmöglichkeiten der Gliedstaaten überholt.
Der Freistaat Bayern misst dieser (prozessualen) Frage über den konkreten Sachverhalt hinausgehend große Bedeutung zu, da es generell um die Rolle und Beteiligung von Regionen und Gebietskörperschaften am Rechsprechungs- und Rechtsetzungsverfahren innerhalb der Europäischen Union geht. Der Freistaat Bayern unterstützt eine Europäische Union der europäischen Staaten und Regionen, in der beide als gleichberechtigte Partner für das Wohl der Bürger eintreten. Ausdrücklich begrüßt der Freistaat Bayern die Stellungnahme des Bayerischen Brauverbundes e.V. zu der aufgeworfenen prozessualen Frage. Sie ist ein gelungenes Beispiel für ein gemeinsames Auftreten staatlicher und nicht-staatlicher Stellen für bayerische Interessen in Europa. -KL-
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