EuInGH Magazin Exklusiv –
Am vergangenen Samstag, den 17. Mai 2008, trafen sich Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern zu einem informellen Gedankenaustausch über die Problematik der Verfahrensbeteiligung eines Gliedstaates eines föderal organisierten Mitgliedstaates an einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. Dabei trugen beide Seiten Ihre Position in dieser Angelegenheit vor und erörterten eine mögliche Zusammenarbeit im Rahmen des anstehenden Verfahrens in dem Rechtsstreit zwischen der Bavaria B.V. und dem Bayerischen Brauerbund e.V.. Die Gespräche fanden in einer Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und Verständnisses statt. Konkrete Ergebnisse wurden nicht erzielt, jedoch einigten sich beide Seiten auf ein erneutes Treffen in den kommenden Tagen.
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